Als Tierschutz werden alle Aktivitäten des Menschen bezeichnet, die darauf abzielen, Tieren individuell ein artgerechtes Leben ohne Zufügung von unnötigen Leiden, Schmerzen und Schäden zu ermöglichen. Der Tierschutz zielt auf das einzelne Tier und seine Unversehrtheit. Im Unterschied zu den Vertretern sogenannter Tierrechte, die teilweise jegliche Nutzhaltung von Tieren durch den Menschen ablehnen und Tiere und Menschen tendenziell gleichstellen, liegt im Tierschutz und den zugehörigen rechtlichen Regelungen im Tierschutzrecht der Schwerpunkt auf der sach- und artgerechten Haltung und Nutzung von Tieren durch den Menschen bzw. auf dem sach- und artgerechten Umgang mit Tieren.
In Deutschland gilt seit Jahrzehnten ein bundesweit einheitliches Tierschutzgesetz (TierSchG). Dieses wurde 1998 letztmals einer gründlichen Novellierung unterzogen und 2001 zudem hinsichtlich der Haltung gefährlicher Hunde geändert. Das TierSchG vereinigt den straf- und verwaltungsrechtlichen Tierschutz und regelt die Materie umfassend und abschliessend. Auch hat unser nördlicher Nachbarstaat verschiedene überstaatliche Erlasse zu beachten. Einerseits hat Deutschland als EU-Mitglied das Gemeinschaftsrecht zur Anwendung zu bringen und anderseits als Vertragsstaat sämtlicher fünf Tierschutzübereinkommen des Europarats deren Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen.
Eine bedeutungsvolle Aufwertung erfuhr der Tierschutz durch die auf den 1.8.2002 erfolgte Aufnahme ins Grundgesetz (GG), womit eine langjährige Diskussion über seinen Rang im Verfassungsgefüge abgeschlossen wurde. Der neue Art. 20a GG hält ausdrücklich fest, dass der Staat "auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmässigen Ordnung (…)" zu schützen hat. Der Tierschutz stellt somit - wie in der Schweiz schon seit 1973 - eine rechtspolitische Staatsaufgabe dar und gilt als "überragend wichtiges Gemeinschaftsgut". Damit wurde eine verfassungsrechtliche Wertentscheidung getroffen, die sowohl vom Gesetzgeber bei der Setzung als auch von Verwaltungsbehörden und Gerichten bei der Auslegung und Anwendung des Rechts zu beachten ist. Die neue Staatszielbestimmung verpflichtet zwar nicht zu einem unbegrenzten Tierschutz, dieser ist fortan jedoch mit anderen Verfassungsgütern abzuwägen und darf nicht mehr einfach unterlaufen werden, wenn es etwa um die freie Ausübung von Kunst, Religion, Wissenschaft und Lehre geht. Vielmehr stellt der Tierschutz ein den menschlichen Grundrechten grundsätzlich gleichwertiges Rechtsgut dar und ist daher auch in jenen Fällen zwingend zu beachten, bei denen sich Tiernutzer wie Künstler oder Forscher auf ihren Grundrechtsanspruch abstützen. Ausserdem kann nun auch das TierSchG besser vollzogen werden.
Das deutsche Tierschutzgesetz bezweckt, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen (§ 1 TierSchG). Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen (§ 2 Ziffer 1 TierSchG) und darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemässer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden (§ 2 Ziffer 2 TierSchG). Die Vorschrift von § 1 TierSchG ist kein unverbindlicher Leitgrundsatz, welcher lediglich ein Ziel aufstellt und eine Schranke sozialethischer Prägung setzt, aber nur sittliche Verpflichtung bleibt. Vielmehr ist sie wie in der Schweiz unmittelbar geltendes Recht und enthält ein – unter Umständen gar strafrechtlich geahndetes – Verbot bestimmter Handlungen, nämlich des Verursachens von Schmerzen, Leiden oder Schäden. Das deutsche Gesetz erklärt – im Gegensatz zum schweizerischen – die Angst des Tieres nicht ausdrücklich zum Schutzobjekt, sucht aber in der Praxis einen Ausweg dadurch, dass die Angst als Ausdruck des Leidens bezeichnet wird.
Bearbeitet von history am 12-06-2010 15:02
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Habe heute überwiesen.
Sorry
Hatte zwei Unfälle einen Arbeitsunfall und einen Autounfall.
Man hat mich wieder zusammengeflickt bin jetzt wieder fast der alte!
Scorpionlady68
06-11-2016 19:09
Streicheltermine für November 2016 sind nun online.
Scorpionlady68
05-10-2016 06:15
Das komplette Rahmenprogramm für den 6. Tier-, Natur- und Umweltschutztag finden Sie nochmals im Forum.
Scorpionlady68
01-10-2016 15:51
Herzlich willkommen im Oktober
14 taufrische Veranstaltungs-
termine des Pfötchen e.V. sind ab sofort für unsere Leser online.
Sehen wir uns ? Pfötchen drauf!
Scorpionlady68
04-09-2016 22:37
Uff...geschafft ! Trotz intensiver Vorbereitungen für unseren 6. Tier-, Natur- und Umweltschutztag - die Tierbesuchsdienst -Termine für September sind jetzt online.
Scorpionlady68
31-07-2016 20:20
Die neuen Tierbesuchsdienst- Termine für den Monat August sind online.
Scorpionlady68
01-07-2016 21:12
Daaaaanke, lieber Jürgen für den Veranstaltungshinw eis zu unserem Sommerfest.
Scorpionlady68
01-07-2016 21:11
Viele interessante Termine für die Pfötchen im Monat Juli.
Schaut doch mal vorbei, zum Beispiel beim Sommerfest oder am Infostand.
Scorpionlady68
01-06-2016 21:57
Die "taufrischen" Termine für den Monat Juni sind online.
Scorpionlady68
01-05-2016 22:08
So liebe Freunde, nun sind sie da. Die neuen Tierbesuchsdienst- Termine für den Monat Mai.
Scorpionlady68
29-04-2016 20:50
Daaaaanke, lieber Klaus.
Daaanke, liebe Dagmar .
history
22-04-2016 17:35
Happy Birthday
Daniela
Scorpionlady68
30-03-2016 20:25
Lieber Klaus, danke für deine Nachricht. Schade, dass du/ ihr nicht bei der Mitgliederversamml ung dabei sein konntet. Liebe Grüße nach Gotha.
Scorpionlady68
30-03-2016 20:21
So...und nun liebe Freunde....die neuen Tierbesuchsdienst- Termine für den Monat April sind jetzt online.
history
30-03-2016 20:10
Hallo
vergesslich wie ich bin.
Werde morgen den Mitgliedsbeitrag überweisen.