TASSO-Sommerverlosung
Noch einmal 50 Chip-Lesegeräte für Tierheime und Tierschutzorganisationen
Bis zum 30. Juni mitmachen und mit etwas Glück gewinnen!
Tierschutzorganisationen und Tierheime sind neben der Polizei die ersten Ansprechpartner, wenn ein Tier gefunden wird.
Mit einem speziellen Chip-Lesegerät kann das Tier oft innerhalb weniger Minuten seinem Besitzer zugeordnet werden, und Mensch und Tier sind schnell wieder miteinander vereint.
Vor allem kleinere Institutionen können sich ein solches Lesegerät aber meist gar nicht leisten.
Deshalb verlost TASSO zum zweiten Mal in diesem Jahr 50 Geräte.
An der Neujahrsverlosung hatten 1.464 Vereine teilgenommen.
Neue Chance, neues Glück
Bis zum 30. Juni können sich Tierheime und Tierschutzorganisationen unter www.tasso.net/Les... wieder um ein Lesegerät bewerben.
Die Gewinner werden auf der TASSO-Homepage bekannt gegeben.
Zum Hintergrund
Ein gekipptes Fenster, ein lautes Geräusch oder eine offene Tür und plötzlich ist der geliebte Vierbeiner verschwunden. Mindestens 300.000 Tiere werden jährlich in Deutschland vermisst.
Ein nur 12 Millimeter kleiner Transponder und eine kostenlose Registrierung bei TASSO schützen.
Sie erhöhen die Chancen, dass das Tier nach einem ungewollten Ausflug in kürzester Zeit wieder bei seinem glücklichen Besitzer ist nachgewiesenermaßen um bis zu 90 Prozent!
TASSO hilft
5.000 Euro für das brandgeschädigte Tierheim von Tiere in Not Odenwald
Vor fast drei Wochen brachte ein technischer Defekt im Stromkasten das Tierheim in Reichelsheim fast in den Ruin.
Die gerade neu umgebaute Quarantänestation, das Katzenhaus, die Tierarztpraxis, der Seminarraum mit Küche und das Lager wurden völlig zerstört.
Jahrelange Arbeit wurde innerhalb eines Morgens durch den Brand vernichtet.
Das Nebengebäude mit der Quarantänestation muss nun vor dem Wiederaufbau erst einmal komplett abgerissen werden.
Der Gesamtschaden wird auf etwa 500.000 Euro geschätzt.
TASSO war vor Ort, um sich ein Bild von dem Schaden zu machen und den Verein Tiere in Not Odenwald e.V. (TiNO), der das Tierheim betreibt, zu unterstützen.
Mit einem Scheck über 5.000 Euro wollen wir beim Wiederaufbau helfen und dazu beitragen, dass auch die Katzen bald wieder einen Platz im Reichelsheimer Tierheim haben, sagt Mike Ruckelshaus, tierschutzpolitischer Sprecher der Tierschutzorganisation TASSO, bei der Scheckübergabe.
"Wir sind überwältigt von dem sensationellen Hilfsangebot und freuen uns auch ganz besonders über den Einsatz von TASSO", sagt Ute Heberer, 1. Vorsitzende des Vereins Tiere in Not Odenwald.
Doch auch wenn schon rund 100.000 Euro Spendengelder zusammengekommen sind, braucht der Verein, der im vergangenen Jahr mit dem Hessischen Tierschutzpreis für sein Vorzeigeprojekt einer vorbildlichen Rudelhaltung von Hunden ausgezeichnet wurde, weiterhin jede finanzielle Unterstützung.
Nicht nur der alltägliche Betrieb muss weitergehen.
Neben der Errichtung eines neuen Gebäudes muss auch die komplette Inneneinrichtung neu erworben werden.
Hintergrund
Am Freitag, den 23. Mai 2014, bemerkte ein Passant um kurz nach 7 Uhr Qualm und Rauch.
Die alarmierte Feuerwehr rückte mit 80 Einsatzkräfte an, um das Feuer zu löschen.
Dank der schnellen Reaktion der Einsatzkräfte und der Löschwasserzisterne auf dem TiNO-Gelände konnte verhindert werden, dass das Feuer auch noch das Haupthaus zerstörte.
Eine Katze verstarb auf dem Weg in die Tierklinik an einer Rauchgasvergiftung, weitere 19 Katzen und ein Hund konnten aus der Quarantänestation gerettet werden.
So können auch Sie helfen:
Spendenkonto:
Volksbank Odenwald
Stichwort: TiNO BRANDNEU
IBAN DE45508635130001991000
BLZ 508 635 13
Konto 1991 000
Bei Fragen können Sie sich direkt an Tiere in Not Odenwald e.V. unter wenden.
„Knabber-Fische“ in Kosmetikstudios – Ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz?
Dass Tierschutz durchaus auch Fische betrifft, zeigt sich an der Klage eines Kölner Kosmetikstudiobetreibers, dem die Stadt Köln verboten hatte, in seinem Studio eine Behandlung mit Kangalfischen (Garra rufa), so genannte „Knabber-Fische“, anzubieten.
Bei dieser Behandlung tauchen Menschen ihre Hände oder Füße in ein Wasserbecken mit Fischen, die dann die abgestorbene Haut abknabbern. Diese Behandlung, die ursprünglich aus dem türkischen Ort Kangal (daher auch die Bezeichnung „Kangalfisch“) stammt, wird in Deutschland sowohl im reinen Wellness- als auch im medizinischen Bereich (z. B. bei der Behandlung von Schuppenflechte) angeboten.
Der Einsatz der Fische ist jedoch unter Tierschützern umstritten, da zum einen die Übertragung von Mykobakterien auf den Menschen nicht ausgeschlossen sei.
Zum anderen sei dieser Einsatz aus tierschutzrechtlichen Gründen bedenklich, da ein Verstoß gegen § 1 Tierschutzgesetz vorliege, wonach niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf.
Das Leben und Wohlbefinden der Fische hängt essentiell von der Wassertemperatur sowie der Wasserqualität ab, die jedoch durch Rückstände von Seifen, Kosmetika, Parfüms, Schweiß und Talg nachteilig beeinflusst werden.
Mögliche Vergiftungen durch Nikotinabscheidungen sind ebenso möglich.
Diese Umstände führen bei den Fischen unter anderem zu chronischem Stress und schaden dem Wohlbefinden der Tiere daher nachhaltig.
Da der Betreiber/Verwender die Fische zu einem gewerblichen Zweck hält, bedarf er daher gemäß § 11 Tierschutzgesetz einer entsprechenden Erlaubnis des zuständigen Veterinäramtes.
Die Voraussetzungen für die Erteilung dieser Erlaubnis werden in Deutschland bisher nicht einheitlich gehandhabt.
In einigen Bundesländern wie z. B. in Schleswig-Holstein wird diese Erlaubnis nach Nachweis der entsprechenden Sachkunde uneingeschränkt erteilt.
Anders hingegen z. B. in den Ländern NRW, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Hessen und Bayern, die nach dem Anlass der Verwendung unterscheiden.
Nur für die tierschutzkonforme Heilbehandlung von Schuppenflechte und Neurodermitis kann dort eine Erlaubnis unter Auflagen erteilt werden, da die Linderung von Krankheitssymptomen als vernünftiger Grund gegeben ist, der die Nachteile für die Fische rechtfertige.
Eine Erlaubnis zur rein gewerblichen Verwendung der Fische in Wellness- und Kosmetikstudios ist jedoch grundsätzlich ausgeschlossen, da damit „nur“ das reine Wohlbefinden des Menschen bezweckt werde, was jedoch gerade kein „vernünftiger Grund“ im Sinne des Tierschutzgesetzes sei.
Wie das Gericht über die Klage des Kölner Unternehmers entscheiden wird, bleibt daher abzuwarten.
Mit dem Hund in den Urlaub: Darauf sollten Sie achten
Vor dem Start in den wohlverdienten Sommerurlaub gibt es immer genug zu planen und zu organisieren.
Wer mit seinem Hund verreisen will, muss auch dessen Wohlergehen während der Fahrt und am Urlaubsort ganz besonders im Auge haben.
Die Tierschutzorganisation TASSO e.V. gibt Tipps für eine unbeschwerte Reise:
„Ganz wichtig ist die Registrierung des Hundes in unserer Datenbank“, betont Philip McCreight, Leiter von TASSO.
Sollte das Tier während der Autofahrt oder am Urlaubsort weglaufen, lässt es sich über die registrierten Angaben schneller wiederfinden und exakt dem Besitzer zuordnen.
„Sicherster Weg zur Identifizierung ist der vom Tierarzt unter die Haut des Vierbeiners eingesetzte Transponder mit eindeutiger Kennung“, so McCreight weiter.
„Beispielsweise der Minitransponder, der nur etwa so groß ist wie ein Reiskorn.“
Die mit einem speziellen Scanner ausgelesenen Daten könne ein Tierheim oder Tierarzt an TASSO durchgeben, der Verein würde dann sofort den Besitzer per Handy über den Fund informieren.
„Dieser Service ist für alle Beteiligten vollkommen kostenlos“, betont er.
Damit es gar nicht erst zum Ausbüxen kommt, empfiehlt der Tierschutzexperte, den Hund nicht nur bei Pausen während der An- und Abreise, sondern auch während der ersten Tage am Urlaubsort nicht ohne Leine laufen zu lassen.
„Die unbekannte Umgebung macht manche Tiere so nervös, dass sie die Kommandos ihres Besitzers überhören und aufgeschreckt die Flucht ergreifen.
“ Dies würde nicht nur dem Hund und seiner Familie den Urlaubsspaß verderben, in der Nähe stark befahrener Straßen oder der Autobahn könne dies auch ganz schlimme Folgen haben, weiß McCreight.
Verantwortungsbewusste Hundebesitzer packen zum Reiseproviant für Kinder und Erwachsene natürlich auch Wasser für den Hund und den passenden Napf.
Mit dem Fressen sollte man allerdings vorsichtig umgehen.
McCreight: „Dauert die Autofahrt mehrere Stunden, kann dem Hund bei vollem Magen übel werden.
Am besten ist es, man füttert ihn vier bis sechs Stunden vor Reiseantritt und dann erst wieder am Urlaubsort.
Hunde können diese „Hungerkur“ problemlos ertragen.“
Bei Reisen in Länder der EU zwingend vorgeschrieben sei der EU-Heimtierausweis mit aktuellen Impfdaten, sagt McCreight. Für Tiere, die nach dem 3. Juli 2011 geboren wurden, sei zudem die Kennzeichnung mit einem Transponder notwendig („Chippflicht“). Eine Tätowierung werde bei einer möglichen Kontrolle nicht mehr akzeptiert.
„Der Pass enthält neben Angaben zum Halter auch Adresse, Name, Art und Geschlecht des Tieres einschließlich Geburtsdatum, Fellkleid und Daten zu Impfungen.“
Angegeben seien außerdem die Transponder- beziehungsweise Tätowiernummer.
Auf was man sonst noch beim Urlaub mit dem Hund achten sollte, verrät die Checkliste von TASSO:
Vor der Reise:
° Fahrten und Urlaubsort mit dem Tierarzt besprechen
° Länderspezifische Vorschriften für bestimmte Hunderassen überprüfen
° Vorrat an wichtigen Medikamente anlegen
° Gültigkeit der allgemeinen und länderspezifischen Schutzimpfungen überprüfen und ggf. nachholen
° Bei Auslandsreisen die Einreisebestimmungen abklären (Botschaft)
° Wenn notwendig, nur hier erhältliches Futter kaufen
° Abklären, ob in der gebuchten Unterkunft Hunde überhaupt erlaubt sind
Fürs Gepäck:
° EU-Heimtierausweis
° Nummer und Kontaktdaten der eigenen Haftpflichtversicherung und eines Tierarztes im Urlaubsort
° Transportkorb, Maulkorb (ist in einigen Ländern vorgeschrieben), Leine, Körbchen oder Decke
° Frisches Trinkwasser in der Flasche, Wassernapf
° Plastiktüten und Schaufel
° Futter, Leckereien, Dosenöffner
° Bürste, Kamm, Handtuch, Spielzeug
Für die Reiseapotheke:
° Medikamente, die der Hund ständig einnehmen muss
° Mittel gegen Reisekrankheit und Beruhigungsmittel
° Mittel gegen Durchfall
° Wundspray/Desinfektionsmittel
° Augen- und Ohrentropfen
° Tücher zum Reinigen von Augen und Pfoten
° Zeckenzange
° Verbandmaterial
Wir von der Tierschutzorganisation TASSO e.V. betreiben Europas größtes Haustierregister und vermitteln alle 10 Minuten ein entlaufenes Tier wieder an seinen Besitzer zurück.
Unsere Mitarbeiter/innen in der Notrufzentrale erreichen täglich Anrufe zu den verschiedensten Anliegen und Themen.
Egal ob Verlust- oder Fundmeldung, Mitteilung zu Besitzerwechseln, Fragen zu unseren Tierschutzprojekten oder anderen Angelegenheiten, unsere Telefondienst-Mitarbeiter/innen stehen 365 Tage im Jahr rund um die Uhr unterstützend zur Seite.
Sie lieben den Umgang mit Menschen am Telefon sowie in schriftlicher Form und wollten sich schon immer im Tierschutz engagieren?
Dann bieten wir Ihnen hiermit die Gelegenheit, sich zur Erweiterung unseres Teams der TASSO-Notrufzentrale als
TELEFONDIENST-MITARBEITER/IN IN TEILZEIT
zu bewerben.
Da die Arbeit in der TASSO-Notrufzentrale verrichtet wird, sollten Sie im Rhein-Main-Gebiet wohnen.
Wenn Sie unser Anforderungsprofil erfüllen, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen.
Bitte nutzen Sie dafür ausschließlich unser Online-Formular:
Die Tierschutzorganisation TASSO e.V. rät:
Bei Befreiung von Hunden aus aufgeheizten Autos Zeugen und Polizei hinzuziehen
Wer einen Hund in einem geparkten Auto sieht und eine Notsituation für das Tier erkennt, darf eingreifen.
TASSO erklärt, welche Voraussetzungen geschaffen sein müssen und worauf besonders zu achten ist.
Hattersheim, 03.07.2014 – In jedem Jahr gibt es viele warme Tage, die Hund und Frauchen oder Herrchen gleichermaßen genießen.
Frühlingshafte 20 Grad reichen aber bereits aus, um das Innere eines Wagens binnen Minuten auf extrem hohe Temperaturen aufzuheizen.
Für jeden Menschen sind diese Gradzahlen selbst im Schatten viel zu viel – erst recht für einen Hund.
Dennoch lassen viele ihr Tier im Auto zurück.
Bereits der kurze Gang zum Bäcker oder in die Apotheke kann für den im Auto geparkten Hund zur Lebensgefahr werden.
„Feuerwehr und Polizei dürfen in solchen Situationen in jedem Fall eingreifen“, erklärt Philip McCreight, Leiter von TASSO. „Auch verantwortungsbewusste Mitmenschen sind ausdrücklich aufgefordert, dabei zu helfen, das Leben des Tieres zu retten.“
Folgendes sollten Sie dabei beachten:
Rufen Sie die Polizei oder die Feuerwehr.
Notieren Sie sich alle wichtigen Daten: Datum, Ort, Uhrzeit, Automarke, Farbe und Kennzeichen des Wagens.
Dokumentieren Sie den Vorfall, wenn Sie können, mit Fotos.
Suchen Sie Zeugen, die die Geschehnisse bestätigen können, und notieren Sie sich deren Telefonnummer und Anschrift.
Erstatten Sie zur Sicherheit Strafanzeige wegen Tierquälerei.
Wenn die Situation so eilig ist, dass nicht länger auf das Eintreffen der Polizei oder Feuerwehr gewartet werden kann, darf man den Hund selbst befreien.
Dabei gilt es jedoch, äußerste Vorsicht vor allem bei der Beschädigung des Fahrzeugs walten zu lassen.
Denn: Bei der Befreiung des Tieres wird unumgänglich fremdes Eigentum beschädigt.
Darum ist es ratsam, dem Wagen so wenig Schaden wie möglich zuzufügen und dabei weder Front- noch Heckscheibe, sondern besser ein Seitenfenster einzuschlagen.
Rechnen Sie jedoch damit, dass es dazu kommen kann, dass seitens des Fahrzeughalters Strafanzeige erhoben wird.
Kommt es dazu, können sich Betroffene auf den rechtfertigenden Notstand nach § 34 StGB berufen.
Umso wichtiger ist es, Zeugen für den Vorfall zu haben und die Polizei zu verständigen.
Telefonnummer und Anschrift der Zeugen sind wichtig.
Der notwendige Polizeieinsatz jedenfalls geht nicht zu Ihren Lasten.
Die entstandenen Kosten hat nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (AZ 12 A 10619/05) der Hundebesitzer zu tragen.
Plakate und Infokarten zur Aufklärung
Für alle, die mitmachen wollen, über solch leichtfertiges Verhalten aufzuklären, stellt TASSO Plakate und Infokarten bereit, die Tierfreunde beispielsweise auf Parkplätzen an Supermärkten, Zoos oder Vergnügungsparks verteilen können.
Das Material ist kostenlos und kann auf der TASSO-Website unter www.tasso.net/Hun... angefordert werden.
TASSO e.V. informiert
Urlaub ohne Tier muss gut vorbereitet sein
Die Ferienzeit stellt viele Haustierbesitzer vor die Entscheidung, wer sich um ihr Tier während ihres Urlaubs kümmert, oder ob sie es mit den Urlaub nehmen.
Doch nicht überall sind Tiere so ohne weiteres willkommen.
Knapp 60 Prozent der Deutschen ab 14 Jahren machten 2013 im Ausland Urlaub (Quelle: statista.com).
Der Trend setzt sich auch in diesem Jahr fort.
In vielen Fällen ist die Einreise der Haustiere aus dem Ausland aber nur unter bestimmten Aspekten erlaubt oder mit hohen Auflagen verbunden.
In jedem Fall benötigen die Tierhalter für Hund und Katze beim Grenzübertritt einen blauen EU-Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung dokumentiert und müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
Darüber hinaus gelten in einigen europäischen Ländern Einreiseverbote für bestimmte Hunderassen.
Wer sein Tier nicht mit in den Urlaub nehmen kann oder möchte, hat die Möglichkeit, für die Urlaubszeit eine Betreuung für sein Tier zu organisieren. TASSO empfiehlt, das Tier am besten in die Hände von Menschen zugeben, die es bereits kennt.
Folgendes sollten Sie beachten:
- Am besten ist es, das Tier in seiner vertrauten Umgebung zu belassen.
Sollte das nicht möglich sein, sollten Sie so viel Vertrautes wie möglich, beispielsweise Spielzeug, Decken, Kissen, Körbchen, mit zur Betreuung nehmen.
- Geben Sie das Tier bereits einen Tag vorher ab. So vermeiden Sie Stress bei Tier und Halter während Ihrer Abreise.
- Denken Sie in jedem Fall daran, dass Ihr Tier gechippt und bei TASSO registriert sein sollte. Im Falle des Entlaufens hat Ihre „Urlaubsvertretung“ so die besten Chancen, Ihren Vierbeiner wiederzufinden.
Haltern, die keinen Tiersitter organisieren können, stehen Tierpensionen für die Urlaubszeit zur Verfügung. Bei der Auswahl gilt es genau zu prüfen, ob die Einrichtung die richtige für das eigene Tier ist.
Folgendes können Sie tun:
- Fragen Sie andere Tierbesitzer, Ihren Tierarzt oder Ihren örtlichen Tierschutzverein, ob er/sie eine Einrichtung empfehlen kann.
- Wenn Sie sich ohne Empfehlung um eine Tierpension bemüht haben, fragen sie bei Ihrem Tierarzt, ob aus seiner Sicht etwas gegen die Abgabe Ihres Tiers in diesem Hause gibt.
- Besuchen Sie die Tierpension im Vorfeld vor Ort.
Achten Sie darauf, wie die Tiere dort leben.
Haben Sie genügend Auslauf?
Gibt es Zugang zu Freiflächen?
- Lassen Sie sich den Sachkundenachweis (nach §11 TierSchG) der Tierpension zeigen.
Er ist Pflicht und gibt über die Seriosität des Hauses Auskunft.
Vor allem in der Urlaubszeit passiert es vermehrt, dass Tiere von ihren Haltern ausgesetzt werden, weil diese sich nicht rechtzeitig um eine Urlaubsbetreuung gekümmert haben.
„Nach §3 Ziffer 3 TierSchG ist es verboten, ein Tier auszusetzen“, erklärt Mike Ruckelshaus, tierschutzpolitischer Sprecher von TASSO.
„Das Aussetzen von Tieren stellt keineswegs ein Kavaliersdelikt dar, sondern ist eine Ordnungswidrigkeit, die nach dem Tierschutzgesetz mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet wird.“
Katze Peggy dank TASSO nach 10 Jahren wieder Zuhause
Dieburg, 14. Juli 2014 - Zehn Jahre nach ihrem spurlosen Verschwinden konnte die Katzendame Peggy an ihre Besitzerin zurück vermittelt werden.
Möglich machte dies die Mikrochip-Kennzeichnung und Registrierung von Peggy beim Haustierregister TASSO e.V.
Die heute 12 Jahre alte Langhaarkatze Peggy war im Frühjahr 2004 von einem ihrer Freigänge nicht mehr zurückgekommen. Ihre Halterin Petra Roth aus dem hessischen Dieburg informierte daraufhin TASSO und die Nachbarn, doch die Suche blieb erfolglos.
Erst am 17. Juni 2014 - 10 Jahre später - das erste Lebenszeichen von Peggy: „Eine TASSO-Mitarbeiterin rief bei mir an und sagte, dass meine Katze gefunden worden sei.
Ich habe das zunächst für ein Missverständnis gehalten“, erinnert sich Petra Roth an den Anruf.
„Nach so langer Zeit habe ich nicht an ein Wiedersehen mit Peggy geglaubt - aber als aufgrund der Kennzeichnung und Registrierung klar war, dass es sich wirklich um Peggy handelt, war ich außer mir vor Freude.“
Spaziergänger hatten die Samtpfote kurze Zeit zuvor in einem Waldstück in der Nähe von Amorbach - 60 Kilometer von Peggys Zuhause entfernt - gefunden.
Da sie einen verwahrlosten Eindruck machte, brachten die Finder sie zur Tierhilfe Miltenberg.
Mitarbeiter der Tierhilfe lasen mithilfe eines Lesegerätes die Nummer des Mikrochips in Peggys Hals aus, und über TASSO konnten die Kontaktdaten von Petra Roth ausfindig gemacht werden.
„Es grenzt für mich fast an ein Wunder, dass ich unsere Peggy nach so langer Zeit wieder in ihr altes Zuhause zurückholen konnte“, beschreibt Petra Roth ihre Gefühle.
„Als ich in Miltenberg eintraf, ist sie auch gleich auf die Transportbox gesprungen und hat unaufhörlich gemaunzt, als wollte sie sagen: Da bist du ja endlich – nimm mich mit!“
Abgesehen von einem etwas verfilzten Fell und einer kleinen Verletzung am Auge geht es Peggy gut.
„Was genau an jenem Frühlingstag vor 10 Jahren passiert ist, ob sie von jemandem mitgenommen wurde oder sich verlaufen hat, werde ich leider nie erfahren“, bedauert Petra Roth.
„Fest steht aber, dass ich meine Samtpfote ohne die Registrierung bei TASSO nie zurückbekommen hätte.“
Preisverleihung „Die Goldene Pfote" von TASSO live erleben
Seien Sie am 20. September in Frankfurt dabei
Unter dem Motto „Mensch rettet Tier“ verleiht TASSO in diesem Jahr zum siebten Mal den Tierschutzpreis „Die Goldene Pfote“.
Ausgezeichnet werden diesmal Rettungsaktionen, bei denen mutige Helfer Tiere aus gefährlichen und ausweglosen Situationen gerettet haben.
Seien Sie bei der Verleihung der „Goldenen Pfote“ am 20. September im Holiday Inn Airport-North-Hotel in Frankfurt/Main live dabei: Ab 10 Uhr informieren Sie Experten zu den Themen Hunde- und Katzenverhalten, Tierregistrierung und veganem Kochen.
Anschließend kann gemeinsam ein veganes Mittagessen genossen werden, bevor um 14:30 Uhr die diesjährigen Preisträger der „Goldenen Pfote“ bekannt gegeben werden.
Melden Sie sich hierfür bis zum 4. August über unser Online-Formular unter www.tasso.net/Die... an. Dort finden Sie auch nähere Informationen zur Veranstaltung.
Bitte beachten Sie, dass aus Platzgründen ausschließlich die ersten 60 Einzelanmeldungen berücksichtigt werden können.
Die Teilnehmer werden von uns schriftlich benachrichtigt.
Für die Teilnahme an der Veranstaltung ist im Voraus der Ticketpreis in Höhe von 25 Euro per Rechnung zu begleichen.
TASSO-Veranstaltung rund ums Tier
Noch heute anmelden und einen der begehrten Plätze sichern!
Tierschutz geht uns alle an und lässt sich auf viele verschiedene Arten praktizieren.
Mit einem Veranstaltungstag rund ums Tier möchten wir Ihnen am 20. September die Möglichkeit bieten, auch einmal in Themen hineinzuschnuppern, mit denen Sie bis jetzt vielleicht noch nicht in Berührung gekommen sind.
Die Veranstaltung findet ab 10 Uhr im Hotel Holiday Inn Airport-North in Frankfurt am Main statt.
Nach der Begrüßung durch Ursula Hammann, Vizepräsidentin des Hessischen Landtags und Dr. Madeleine Martin, Hessische Landestierschutzbeauftragte, bieten Ihnen die Katzenexpertin Dr. Heidi Bernauer-Münz und die Hundetrainerin Perdita Lübbe Einblicke in das Verhalten unserer tierischen Begleiter.
Unser Leiter Philip McCreight erklärt Ihnen die zentrale Arbeit von TASSO e.V. Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt.
Lassen Sie sich von dem bekannten veganen Koch Björn Moschinski in die Kunst des veganen Kochens einführen und entdecken Sie in der Mittagspause auf eigene Faust die veganen Raffinessen an unserem Buffet.
Im Rahmen dieser Veranstaltung verleiht TASSO zum siebten Mal in Folge den Tierschutzpreis „Die Goldene Pfote“. Ausgezeichnet werden diesmal Rettungsaktionen, bei denen mutige Helfer Tiere aus gefährlichen und ausweglosen Situationen gerettet haben.
Melden Sie sich noch heute über unser Online-Formular unter www.tasso.net/Die... an.
Dort finden Sie auch nähere Informationen zur Veranstaltung.
Bitte beachten Sie, dass aus Platzgründen ausschließlich die ersten 60 Einzelanmeldungen berücksichtigt werden können.
Die Teilnehmer werden von uns schriftlich benachrichtigt.
Für die Teilnahme an der Veranstaltung ist im Voraus der Ticketpreis in Höhe von 25 Euro per Rechnung zu begleichen.
Juristisches Nachspiel des im März 2012 verunglückten Welpentransports: Händler muss rund 21.000 Euro zahlen
Am 1. März 2012 kam es auf der Autobahn A 61 bei Schifferstadt auf regennasser Fahrbahn zu einem Unfall mit einem Kleintransporter, der 113 Welpen in Gitterboxen geladen hatte, die von der Slowakei an Händler in Belgien zum Weiterverkauf verbracht werden sollten.
Das hinzugerufene Veterinäramt stellte fest, dass einige Hunde verletzt und schwer krank waren.
Auch bestand der Verdacht, dass die notwendigen Tollwutimpfungen der Hunde nicht ausreichend durchgeführt worden waren. Aufgrund dessen verfügte das Veterinäramt, dass die Welpen nicht weitertransportiert werden durften und auf vier Tierheime in der Umgebung verteilt wurden, wo sie unter Quarantäne gehalten und versorgt werden mussten, bis sie letztlich vermittelt werden konnten.
Nachdem der Händler diese Verfügung des Veterinäramtes vier Tage später schriftlich erhielt, erklärte er noch am selben Tag, dass er auf sämtliche Besitz- und Eigentumsansprüche an den Welpen verzichte und gab sie somit frei.
Da die Welpen jedoch bereits seit mehreren Tagen in den Tierheimen kostenpflichtig versorgt werden mussten, stellte die Behörde ihm die bis zur Freigabeerklärung entstandenen Kosten in Höhe von 21.154,58 Euro in Rechnung. Sowohl gegen diesen Kostenbescheid als auch gegen die Verfügung des verbotenen Weitertransports legte der slowakische Händler über einen österreichischen Rechtsanwalt fristgerecht Widerspruch ein.
Da sein Widerspruch jedoch per Widerspruchsbescheid abgelehnt wurde, versuchte er nun wiederum gegen diesen Widerspruchsbescheid eine Anfechtungsklage beim zuständigen Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße zu erheben.
Die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) schreibt für die Erhebung einer Anfechtungsklage eine Frist von einen Monat nach Zugang des Bescheides, den man anfechten möchte, vor.
Der österreichische Anwalt hielt diese Frist allerdings nicht ein und reichte erst drei Tage nach Fristablauf die Anfechtungsklage ein.
Das Verwaltungsgericht wies die verspätete Klage daher als unzulässig ab.
Hiergegen legte der Händler über seinen Anwalt zwar Berufung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz ein, verlor jedoch auch dort, sodass beide Bescheide nun rechtskräftig sind und der Händler nicht nur die 21.154,58 Euro, sondern auch die Kosten der beiden verlorenen Gerichtsverfahren zahlen muss (Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz, vom 08.07.2014, Az. 6 A 10085/14.OVG).
Immer noch werden jährlich mehr als 100.000 Hundewelpen aus unseriöser Zucht nach Deutschland transportiert und gutgläubigen Käufern in Zeitungsanzeigen und besonders im Internet zu Schnäppchenpreisen angeboten.
Die meisten sind krank, viele sterben bereits nach wenigen Wochen bei den Käufern.
Je mehr Menschen davon wissen, desto leichter ist es, diesen illegalen Welpenhandel einzudämmen.
Deshalb bitten wir Sie: Unterstützen Sie unsere Aufklärungskampagne „Wühltischwelpen – nein danke!“ und bestellen Sie unser kostenloses Informationsmaterial zum Auslegen, Weitergeben und Verteilen. http://www.tasso....ischwelpen
Weltkatzentag
TASSO e.V. fordert weitreichenden Schutz für Katzen
Hattersheim, 7. August 2014 – Den Katzen rund um den Erdball ist am 8. August ein eigener Tag gewidmet, der Weltkatzentag. TASSO e.V. macht zu diesem Anlass auch auf das Elend der vielen Streunerkatzen, die in Deutschland leben, aufmerksam. Und auch den Tieren, die jedes Jahr durch Jäger abgeschossen oder durch Tierversuche zu Tode kommen, gilt das Augenmerk.
In Deutschland ist die Katze das Haustier Nr. 1. Allein bei TASSO, dem größten Haustierzentralregister Europas, waren 2013 rund drei Millionen Stubentiger registriert.
Sie heißen Kaya oder Luna, und es geht ihnen gut, denn sie haben einen warmen und sicheren Platz zum Schlafen und werden von Frauchen oder Herrchen täglich versorgt.
Wenn sie kastriert und gekennzeichnet sind, egal ob Wohnungskatze oder Freigänger, stehen im Verlustfall die Chancen durch die Registrierung gut, wieder nach Hause zu kommen, wenn sie es aus eigener Kraft nicht schaffen.
Die Sorgenkinder von TASSO tragen einen ganz anderen Namen.
Schätzungsweise rund zwei Millionen Streunerkatzen leben auf deutschen Straßen, immer auf der Suche nach Futter, um den nächsten Tag zu überleben.
Sie sind ausgemergelt, schwach und krank.
Viele gehen qualvoll zu Grunde, verhungern oder erfrieren.
Verschärft wird das Problem durch unkastrierte Hauskatzen mit Freigang.
„Viele Halter lassen ihre Katze nicht kastrieren“, erklärt Mike Ruckelshaus, tierschutzpolitischer Sprecher von TASSO, das Problem. „Schnell haben sie sich mit den Streunerkatzen gepaart und sorgen dadurch für eine unkontrollierte Vermehrung und weiteres Katzenleid.
Die einzige nachhaltige und tierschutzkonforme Methode, dagegen anzukommen, ist die Kastration.“
Das von TASSO gemeinsam mit dem Bund gegen Missbrauch der Tiere und VIER PFOTEN gegründete Bündnis „Pro Katze“ setzt sich seit Jahren für eine bundesweite gesetzliche Regelung zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von Hauskatzen mit Freigang ein.
Hierzu hat das Bündnis aktuell die für Tierschutz zuständigen Landesministerien aufgefordert, zum Schutz der Katzen die Ermächtigungsgrundlage nach § 13b Tierschutzgesetz wahrzunehmen und durch Rechtsverordnung auf die Städte und Gemeinden zu übertragen.
Die Kommunen erhalten so die Möglichkeit, durch Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsgebote für Hauskatzen mit Freigang das Leid der Streunerkatzen einzudämmen.
Grundsätzlich sollten alle Katzen, die ein Zuhause haben, gechippt oder tätowiert und bei TASSO registriert sein.
„Katzen laufen zehnmal häufiger weg als Hunde“, weiß Philip McCreight, Leiter von TASSO, aus Erfahrung.
„Es reicht also leider nicht aus, nur die Hauskatzen mit Freigang zu kastrieren, sondern auch die Wohnungskatzen.“ Kennzeichnung und Registrierung helfen dabei, dass eine Katze nicht zur Streunerkatze wird, weil sie den Weg nach Hause nicht mehr findet.
Die Zahlen belegen es: Vier von fünf Katzen können im Verlustfall ihrem Besitzer nicht mehr zugeordnet werden, weil sie nicht registriert sind.
Darüber hinaus gibt es noch viele weitere Gefahren für Katzen.
Beispielsweise werden pro Jahr Zehntausende von ihnen von Jägern erschossen.
„Katzen dürfen je nach Bundesland und Jahreszeit außerhalb einer willkürlich festgelegten Schutzzone von 200 beziehungsweise 300 Metern bis zur nächsten Ansiedlung erschossen werden“, erläutert Mike Ruckelshaus.
Mit der Aussage: „Hinsichtlich des Stellenwertes, den Haustiere für ihre Besitzer einnehmen, hat sich aber in den vergangenen Jahren ein gesellschaftlicher Wandel vollzogen, der sich auch in der Jagdgesetzgebung niederschlagen muss.
Fordert er ein ausnahmsloses Verbot des Haustierabschusses.
Und auch bei Tierversuchen kommen jährlich unzählige Katzen zu Tode.
2012 wurden laut Tierversuchsstatistik 863 Katzen in Deutschland für Tierversuche verbraucht, Tendenz steigend.
Mike Ruckelshaus zeigt sich verständnislos: „Es gibt ausreichend alternative Methoden, mit denen man die grausamen Versuche an Tieren ersetzen könnte.“
TASSO e.V. warnt: Vorsicht vor Abzocke mit vermissten Tieren!
Die Tierschutzorganisation TASSO e.V. warnt vor Betrügern, die derzeit versuchen, Geld mit der Rückvermittlung vermisster Tiere zu machen.
Die Betrüger agieren gerissen.
Unter dem Namen TASSO e.V., einer gefälschten TASSO-zugehörigen E-Mail-Adresse sowie der TASSO-Notrufnummer melden sich die Abzocker bei Menschen, die ihr Tier als vermisst gemeldet haben.
Sie behaupten, es gefunden zu haben und bieten dem überglücklichen Besitzer die Rückführung an – gegen Bezahlung.
Zuletzt erhielt ein Tierbesitzer in Büttelborn einen Anruf, dass sein Tier in Frankfurt am Main gefunden worden sei und sollte für die Übergabe des Tieres 74 Euro bezahlen. Er fiel zum Glück nicht auf den Betrug herein, sondern informierte sofort TASSO. Philip McCreight, Leiter von TASSO, sagt: „Ganz eindeutig ist es Abzocke, wenn die Tierrückvermittlung Geld kosten soll.
TASSO arbeitet so nicht – unsere Services sind alle für den Tierhalter kostenlos.“
Die Abzocker gehen in der Regel wie folgt vor: Im Internet durchsuchen sie systematisch Suchmeldungen zu vermissten Tieren, in denen private Kontaktdaten insbesondere Telefonnummern oder E-Mail-Adressen der Halter angegeben sind.
Unter gefälschten Telefonnummern und E-Mails kontaktieren Sie den Betroffenen und geben vor, im Auftrag von Tierkliniken, Tierheimen, Rechtsanwälten o. ä. anzurufen, zu denen das Tier gebracht worden sei.
Der Halter könne es dort gegen eine Gebühr abholen oder es wird behauptet, das Tier sei verletzt und man müsse erst einmal Behandlungskosten erstatten, wenn man sein Tier zurückhaben möchte.
Besonders auffällig: Die Anrufer wollen das Geld vorab.
Wer darauf eingeht, sieht sein Geld nie wieder und das Tier bleibt auch weiterhin verschwunden.
Was können Sie tun?
Erstatten Sie sofort Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle.
Diese Machenschaften sind strafbar
Wichtig: Niemals die eigenen Kontakt- und Adressdaten öffentlich auf Online-Plattformen wie Facebook, im Internet oder auf ausgehängten Suchplakaten angeben! Wird das eigene Tier vermisst, dann unbedingt die Suchmeldung an TASSO weitergeben.
Dort ist Ihre Suchmeldung anonymisiert, und die Abzocker haben keine Chance.
Sollte Ihr Tier gefunden werden, stellt TASSO den Kontakt zwischen Finder und Halter her, so dass keine persönlichen Daten herausgegeben werden müssen.
Wer bereits eine Suchmeldung im Internet mit persönlichen Daten veröffentlicht hat, sollte diese löschen und durch eine anonymisierte Suchmeldung von TASSO ersetzen.
Alternativ dazu können bei TASSO Suchplakate mit eingedruckter anonymer Suchmeldungs-Nummer und TASSO-Notrufnummer kostenfrei bestellt werden.
Wenn ein Anrufer Sie auffordert Geld zu zahlen, damit Sie Ihr Tier wiederbekommen, können Sie von einem Betrugsversuch ausgehen.
Kralle, Kratzbaum, Schere: Braucht Mieze eine Maniküre?
Von wegen „Samtpfote“
Immer wieder erreichen uns Fragen von Katzenhaltern, ob und wie man Katzen die Krallen schneiden soll.
Fünf sichelförmige Krallen hat die Katze an jeder Vorderpfote, vier an jeder Hinterpfote.
Sie erleichtern das Klettern, dienen aber auch bei der Jagd oder als Waffe zur Verteidigung.
Aus Katzensicht müssen die Krallen immer messerscharf sein, werden somit regelmäßig an geeigneten Gegenständen gewetzt.
Dabei wird die äußere Schicht, die Krallenhülse, abgezogen.
Zum Vorschein kommt eine nigelnagelneue Kralle, die zudem kürzer ist.
Die Krallen eines Freigängers bedürfen in der Regel keiner besonderen Behandlung durch den Menschen.
Durch das Laufen auf verschiedenem Untergrund und das Klettern auf Bäumen nutzen sie sich von selbst ab.
Bei Wohnungskatzen hingegen kommt es auf den Einzelfall an.
Hat die Katze viele unterschiedliche Möglichkeiten, sich ihrer Krallenpflege zu widmen, muss der Mensch nur selten eingreifen.
Kratzbaum und Kratzbretter an Wand und Boden werden meist dankend angenommen.
Aber auch mit Sisal ummantelte Tischbeine oder selbstgebastelte Kletterlandschaften sind empfehlenswert – der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt.
Beim Laufen ist die Kralle eingezogen und stellt kein Hindernis dar.
Bleibt der Stubentiger jedoch häufiger am Teppich hängen oder klackert über das Laminat, ist Aufmerksamkeit geboten.
Wenn sich die Kralle in Richtung des Pfotenballens formt, kann sie einwachsen und schlimmstenfalls sogar Entzündungen hervorrufen.
Besonders die sehr geschwungene Daumenkralle kann diese Probleme bereiten. „Ist eine Wunde im Ballen entstanden, reinigen Sie sie gründlich und behandeln Sie sie mit Jodsalbe“, rät Dr. Anette Fach.
„Bei tiefen oder infizierten Wunden muss die Katze dem Tierarzt vorgestellt werden. Schmerzhaft ist es aber in jedem Fall.“
Damit es gar nicht soweit kommt, ist es sinnvoll, mit speziellen Krallenscheren selbst Hand anzulegen.
Die Katzenkralle besteht aus zwei Teilen
Das Krallenhorn ist die äußere Schicht der Kralle.
Dabei handelt es sich um totes Horngewebe.
Wie beim menschlichen Fingernagel ist dieser Bereich schmerzunempfindlich und kann gekürzt werden.
Durchblutet und schmerzempfindlich hingegen ist das Mark im Inneren der Kralle.
Bei gutem Licht können Sie das rosafarbene Gewebe bei den meisten Katzen durchschimmern sehen.
Am besten ist es, sich das Krallenschneiden vom Tierarzt zeigen zu lassen.
Vergewissern Sie sich vor jedem Schnitt, dass das Krallenmark außer Reichweite der Schere liegt.
Besonderes Augenmerk sollten Katzenhalter auf die Krallen älterer Tiere legen.
Im Alter verändert sich die Qualität des Krallenhorns.
Die Krallen können sehr dick und auch schnell recht lang werden.
Hier ist es empfehlenswert, den Zustand der Krallen regelmäßig zu begutachten.
Spätestens jedoch, wenn die Katze eine Pfote beim Laufen nicht mehr belasten will oder sogar gänzlich auf das Laufen verzichtet, muss auch eine eingewachsene Kralle in Betracht gezogen werden.
Wichtig: Das Kürzen der Katzenkrallen dient nicht dem Menschen, der seine Möbel oder sich selbst vor Kratzern schützen will, sondern ausschließlich dem Wohl der Katze.
Deshalb fällt das teilweise in anderen Ländern verbreitete Amputieren der Katzenkrallen in Deutschland zum Glück unter Tierquälerei und ist somit nach § 6 des Tierschutzgesetzes verboten.
Tiere sind kein Abfall – Tierschutzorganisation TASSO e.V. begrüßt hessisches Verbot der Kükentötung
Nachdem die nordrhein-westfälische Landesregierung bereits im vergangenen Jahr die Tötung männlicher Eintagsküken von Legehennenrassen untersagt hat, wird diese tierschutzwidrige Praxis nun auch in Hessen verboten.
Die Tierschutzorganisation TASSO e.V. begrüßt dieses Verbot ausdrücklich, da das Töten der Küken keinen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes darstellt, aber dennoch jahrelang von Politik und Justiz geduldet wurde.
„Rund 40 Millionen männliche Eintagsküken aus der Legehennen-Zucht werden jedes Jahr bundesweit nach dem Schlüpfen aussortiert und zerschreddert oder vergast, nur weil sie das falsche Geschlecht haben, und anschließend als Abfall entsorgt“, erklärt Mike Ruckelshaus, tierschutzpolitischer Sprecher von TASSO.
„Der Grund hierfür ist, dass die Zucht von Legehennen einzig und allein auf eine hohe Legeleistung ausgerichtet ist.
Da die männlichen Küken keine Eier legen und zu wenig Fleisch ansetzen, sind sie für die Agrarindustrie wertlos.“
„Ministerin Hinz hat hier ein klares Zeichen für den Tierschutz gesetzt, denn Tiere sind kein Abfall, sondern fühlende Lebewesen.
Das Töten von Tieren aus reinen Profitgründen ist nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar und ethisch verwerflich“, sagt Mike Ruckelshaus.
„Wir freuen uns, dass die grausame Praxis der Kükentötung in Hessen bald ein Ende hat, zumal Alternativen existieren wie beispielsweise die Geschlechtsbestimmung im bebrüteten Hühnerei, die so gut wie anwendungsreif ist, oder das sogenannte Zweinutzungshuhn.“
Veranstaltung „Tierschutz und die EU“ am 7. Mai in Friedberg
Was kann und muss europäische Politik zum Wohl der Tiere leisten?
Fast täglich erreichen die Menschen Bilder und Nachrichten von Skandalen der Massentierhaltung und qualvollen Tiertransporten quer durch Europa, von illegalem Welpenhandel und anderem unbarmherzigen Umgang mit den Geschöpfen am Rande Europas.
Das unterstreicht nach Auffassung der Partei Bündnis 90/Die Grünen in Hessen, dass auch die Tierschutzproblematik längst kein nationales Thema mehr ist und gleichzeitig weiterhin akuter Handlungsbedarf besteht.
Mit dem Zusammenwachsen der Europäischen Union, der Schaffung europäischen Rechts und auf Basis länderübergreifenden EU-Agrar-Subventionen gibt es gleichzeitig aber auch Möglichkeiten, bessere Standards im Tierschutz und bei der Tierhaltung europaweit durchzusetzen.
In dieses komplexe Themenfeld will der Landesverband von Bündnis 90/Die Grünen Hessen und die Landesarbeitsgemeinschaft Tierschutzpolitik mit der Veranstaltung "Tierschutz und die EU" ein wenig Klarheit bringen.
Missstände sollen klar benannt und Handlungsmöglichkeiten der Politik sollen aufgezeigt werden.
Dazu haben sie Fachleute aus dem Bereich Tierschutz zur Diskussion eingeladen:
Ursula Hammann, MdL – Sprecherin für Tierschutz und Europapolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im hessischen Landtag
Mike Ruckelshaus – Tierschutzpolitischer Sprecher TASSO e.V.
Felix Kottmair – Mitarbeiter ANIMALS´ANGELS e.V.
Dr. Konstantin Leondarakis – Anwalt für Umwelt- und Tierschutzrecht, Göttingen
Frank Weber – bmt e.V., Fernsehmoderator (VOX „hundkatzemaus“)
Moderation: Dr. Heidi Bernauer-Münz und Marcus Stadler, Sprecher LAG Tierschutzpolitik
am Mittwoch, 7 . Mai um 19 Uhr ins Albert-Stohr-Haus in Friedberg (Ludwigstraße 34)
Sie sind herzlich dazu eingeladen.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
Tierschutzorganisation TASSO e.V. begrüßt Beschluss
der Landesregierung zur Katzenkastration
Sulzbach, 15. September 2014 – Rund zwei Millionen Streunerkatzen leben schätzungsweise in Deutschland.
Jeglicher Witterung ausgesetzt, leiden sie an Hunger und Krankheiten.
Verschärft wird das Problem durch unkastrierte Hauskatzen mit Freigang, die sich unkontrolliert mit freilebenden Katzen vermehren und somit das Leid der Tiere vergrößern.
Das Tierschutzgesetz ermächtigt in §13 b die Landesregierungen, den unkontrollierten Freilauf fortpflanzungsfähiger Katzen zu beschränken oder zu verbieten, soweit dies zur Vermeidung erheblicher Schmerzen, Leiden oder Schäden bei den in dem jeweiligen Gebiet lebenden Katzen erforderlich ist.
Durch Rechtsverordnung können die Landesregierungen diese Ermächtigung auf die Städte und Gemeinden des Landes übertragen.
„Mit dem Kabinettsbeschluss am Freitag hat die Hessische Landesregierung den Städten und Gemeinden die erforderliche rechtliche Grundlage geschaffen, kommunale Katzenkastrationsverordnungen für freilaufende Katzen zu erlassen“, freut sich Mike Ruckelshaus, tierschutzpolitischer Sprecher von TASSO e.V.
„Wir fordern nun die hessischen Kommunen auf, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, um das Katzenelend in Hessen einzudämmen.“
„Aus unserer Sicht sind gesetzliche Regelungen zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von Hauskatzen mit Freigang die einzige, alternativlose und wirkungsvolle Maßnahme, um die unkontrollierte Vermehrung der Streunerkatzen und das daraus resultierende Katzenelend tierschutzgerecht und nachhaltig zu bekämpfen“, erklärt Ruckelshaus weiter.
„Nach Baden-Württemberg hat Hessen die Verantwortung für seine Katzen übernommen und den Tierschutz im Land gestärkt. Jetzt müssen die anderen Bundesländer diesem Beispiel folgen und die Ermächtigungsgrundlage des § 13 b Tierschutzgesetz entsprechend wahrnehmen.“
Sie sind klein, kuschelig, blicken durch glänzende Knopfaugen und sind so manches Mal der große Wunsch kleiner Kinder, Meerschweinchen.
Gerne werden sie als „anspruchslose Einstiegstiere“, wie auch Hamster, Mäuse und Kaninchen, verkauft.
Ob aus Unwissenheit oder Desinteresse.
Nicht jeder Halter, vor allem die Erstkäufer, hat sich über die Bedürfnisse dieser Tiere kundig gemacht.
Und so fristen Nager und Hasenartige so manches Mal als „Spielzeug“ im Kinderzimmer, ohne Artgenossen und in viel zu kleinen Käfigen, ein trauriges Dasein.
Zudem haben Tierverkäufer in der Vergangenheit die Erwartungen der künftigen Halter viel zu gern entweder schweigend untermauert oder manchmal auch durch falsche Informationen bestätigt.
Dieser Missstand soll sich nun ändern.
Mit der letzten Neuerung im Tierschutzgesetz sind Verkäufer dazu verpflichtet, den neuen Tierhalter über die wesentlichen Bedürfnisse des jeweiligen Tieres zu informieren.
Prinzipiell ist es für alle Beteiligten sinnvoll, wenn Kleintiere aus fachkundiger Haltung stammen.
So bleibt nun zu hoffen, dass beispielsweise die geselligen Meerschweinchen nicht als Einzeltiere in kleinen Käfigen und ohne Freilauf gehalten werden.
Ein wichtiges Signal in Sachen Kleintierhaltung hat die Jury des Hessischen Tierschutzpreis 2014 letzte Woche gesetzt.
Umweltministerin Priska Hinz übergab den diesjährigen Tierschutzpreis an den Tierschutzverein „Meerschweinchen in Not e.V.“, der sich seit 13 Jahren in Pflege und Vermittlung der kleinen Nager engagiert.
Haben Kinder das Interesse an ihrem Meerschweinchen verloren oder wurde es den menschlichen Erwartungen nicht gerecht, wird es in Tierheime oder Pflegestellen abgegeben.
Dabei sind nicht selten Haltungsfehler ursächlich, wenn sich das Meerschweinchen scheinbar gegen den Halter wendet. Mangelnde Bewegung und fehlende soziale Kontakte zu Artgenossen können nicht nur zu Frust, sondern sogar zu ausgeprägten Verhaltensstörungen führen.
In Tierheimen warten unzählige Kleintiere auf ein neues Zuhause.
Ein Besuch lohnt immer.
Hier bekommt man direkt kompetente Beratung.
Auch über unser Online-Tierheim shelta von TASSO werden Nager und Hasenartige vermittelt.
Mehr unter www.shelta.net.
Yes, we care!
Am 27. September engagieren sich Tierfreunde
für rumänische Straßenhunde
Zum dritten Mal in diesem Jahr ruft die Bürgerinitiative „Yes, we care“ am 27. September 2014 zu Protestaktionen gegen die Tötung der Straßenhunde in Rumänien auf.
Seit dem Erlass des sogenannten Tötungsgesetzes im September 2013 wurden alleine in Bukarest 16.000 Straßenhunde grausam getötet.
Auslöser war der tragische Tod eines kleinen Kindes.
Obwohl sich im Nachhinein herausstellte, dass keine Straßenhunde an diesem Beißvorfall beteiligt waren, und obwohl ein Beschluss des Appellationsgerichtes am 20. Juni 2014 die Ausführungsbestimmungen und damit die Tötung der Tiere außer Kraft setzte, geht die Jagd auf die Hunde unvermindert weiter.
Lukrative Fangprämien und Gelder für den Betrieb der städtischen Hundelager bieten einen großen Anreiz, die Rechtslage zu ignorieren.
In den überfüllten Anlagen verhungern oder verdursten die Tiere ohne medizinische Versorgung und verletzen sich gegenseitig, bis sie letztendlich vergiftet, vergast oder erschlagen werden.
Bereits seit Jahren engagiert sich TASSO e.V. im Auslandstierschutz.
„Gemeinsam mit unserem Tierschutzpartner, dem Tierärzte-Pool, führen wir Kastrationsaktionen auch in Rumänien durch, um auf lange Sicht eine Lösung des Straßenhundeproblemes auf humane Weise zu bewirken“, erklärt Philip McCreight, Leiter von TASSO.
Um künftig noch mehr erreichen zu können, hat TASSO ein neues Gesicht ins Boot geholt, das vielen Tierschützern bekannt sein dürfte. Petra Zipp wechselt vom Bund gegen Missbrauch der Tiere (bmt) zu TASSO und leitet seit September den Bereich Tierschutz Europa.
Unter ihrem persönlichen Motto „Tierschutz ist mein Leben“ engagiert sie sich bereits seit ihrem 19. Lebensjahr aktiv für den Tierschutz.
Petra Zipp wird in Stuttgart für die Rechte der rumänischen Hunde antreten.
„Rumänien muss die brutalen und illegalen Einfangaktionen und Tötungen von Straßenhunden sofort beenden und endlich die EU-anerkannten humanen Methoden zur Bewältigung des Streunerhundeproblems nutzen.
Auch der Terror der Hundefängermafia gegen Tierfreunde muss endlich aufhören."
Für die Protestaktion am 27. September 2014 haben sich inzwischen Aktivisten aus über 40 Städten angemeldet.
Beginn in Stuttgart ist um 14:00 Uhr.
Die genauen Veranstaltungsorte finden Sie unter http://mapofhope....ress.com/.
An den letzten Demonstrationen am 8. März und am 17.
Mai 2014 waren in 65 Städten über 30.000 Menschen beteiligt.
Bitte unterstützen Sie auch diese Protestaktion zahlreich.
„Yes, we care“ wurde als eine der ersten Protestbewegungen im März 2014 als Reaktion auf die Massentötungen von Straßenhunden gegründet und kämpft für ein humanes Hundemanagement.
Die Forderungen von „Yes, we care"
1. sofortiger Stopp aller Einfang- und Tötungsaktionen und Abschaffung der Fangprämien
2. Öffnung aller Hundelager für Tierschutzvereine
3. Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften (national und EU) und diesbezügliche Kontrollen durch unabhängige Institutionen
4. strikte Verfolgung aller Gesetzesverstöße durch die rumänischen Gerichte
5. Aufbau von flächendeckenden Kastrationsprojekten, um die unkontrollierte Vermehrung der Hunde effektiv, nachhaltig und ökonomisch zu beenden
6.Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens in der EU für den Schutz von Haus- und Heimtieren
In eigener Sache
Am Samstag, den 20.09.2014 haben wir im Rahmen der TASSO-Veranstaltung „Rund um´s Tier“ den Tierschutzpreis „Die Goldene Pfote 2014“ verliehen.
Die Gewinner finden Sie unter www.tasso.net/Die...
Auf der Flucht getrennt – TASSO bringt Hündin Jina und ihre Halterin wieder zusammen
Shohren Kheirnesaie ist überglücklich.
Die junge Frau aus dem Iran kann es kaum fassen, dass sie ihre kleine Hündin Jina, die ihr vor mehr als einem halben Jahr weggenommen wurde, wieder in den Armen halten darf.
Zu verdanken hat sie das einem Team aus engagierten Tierschützern, einigen Sponsoren, der Tierschutzorganisation TASSO e.V. sowie der großen TASSO-Facebook-Gemeinde.
Was war passiert?
Wegen der schwierigen Situation im Iran musste Shohren Kheirnesaie ihr Heimatland verlassen und sich auf den Weg nach Europa machen.
Doch ihre kleine Hündin zurückzulassen kam für die junge Studentin nicht infrage.
Trotz großer Strapazen schaffte sie es, Jina sicher nach Europa zu bringen.
In Slowenien wurden Shohren Kheirnesaie und der kleine Malteser-Mix aber getrennt.
Die Behörden zogen die acht Monate alte Hündin ein und brachten sie in Quarantäne.
1.500 Euro hätte Jinas Halterin aufbringen müssen, um ihre Hündin danach wiederzubekommen.
Geld, das die geflüchtete junge Frau nicht hatte.
Sie musste davon ausgehen, dass Jina eingeschläfert worden ist und reiste schließlich ohne die Hoffnung, ihren geliebten Hund jemals wiederzusehen, weiter.
Dass das Schlimmste passierte, verhinderte dann aber die in Slowenien aktive deutsche Tierschützerin Marta Gornik.
Sie machte auch TASSO auf die Umstände aufmerksam.
Zunächst kümmerten sich Freiwillige in Slowenien um Spenden, während TASSO versuchte, die Tiere nach Deutschland überstellen zu lassen, da die Situation in Novo Mesto unter anderem aufgrund der unbeheizten Zwinger im Winter problematisch war.
Das zuständige deutsche Ministerium lehnte eine Überführung jedoch ab.
Zwei Hunde waren bereits gestorben, das Überleben von neun weiteren Hunden stand auf dem Spiel.
Im Februar schließlich gelang es, eine Vereinbarung auszuhandeln, nach der TASSO die Verantwortung für die Hunde übernimmt.
Dank der finanziellen Unterstützung der karitativ sehr engagierten Saskia Greipl-Konstantinidis konnten die Rechnungen des Tierheims in Novo Mesto bezahlt werden.
Einige Wochen später wurden die ersten Zusammenführungen möglich.
Wo ist Jinas Frauchen?
Im Fall Jina schien das allerdings aussichtslos.
Als Jinas Quarantänezeit im Frühjahr vorbei war und sie ausreisen durfte, wusste niemand, wo ihr Frauchen ist.
Denn Shohren Kheirnesaie, die davon ausgehen musste, dass ihr Liebling nicht mehr lebt, war weitergereist, und niemand wusste, wohin.
Mit einem Suchbeitrag auf Facebook machte TASSO die Suche öffentlich und bat die mehr als 750.000 Facebook-Fans um Mithilfe.
Dieser Beitrag wurde 27.000 Mal geteilt und erreichte so mehr als eineinhalb Millionen Menschen.
Zahlreiche Hinweise gingen bei Petra Zipp, Leiterin Tierschutz Europa bei TASSO, ein.
Darunter war auch der entscheidende Tipp.
Shohren Kheirnesaie sollte in Salzburg sein.
Das passte zu dem, was Petra Zipp in der Zwischenzeit herausgefunden hatte.
Es folgten viele E-Mails und Telefonate.
Eine große Hilfe war Schirin Lavassani, eine Perserin, die in Salzburg keine zehn Kilometer von dem Aufenthaltsort der Halterin lebt.
Sie hatte Shohren Kheirnesaie auf Facebook geschrieben und konnte der fassungslosen und völlig überwältigten Frau in ihrer Landessprache erklären, dass Jina noch lebt.
Am vergangenen Wochenende kam es dann zur großen Wiedervereinigung zwischen Jina, Shohren Kheirnesaie und ihrem Verlobten.
„Shohren war überglücklich, ihre Jina zurück zu haben“, erzählt Petra Zipp, die für TASSO vor Ort war.
„Sie konnte es gar nicht fassen, weinte vor Glück und bedankte sich überschwänglich bei allen Helfern.
Auch Jina erkannte ihre Halterin sofort und freute sich tierisch.“
In der Flüchtlingsunterkunft, in der Shohren Kheirnesaie derzeit lebt, sind allerdings keine Hunde gestattet.
Deswegen suchen die Helfer vor Ort nun nach einer geeigneten Wohnung für sie, ihren Verlobten und die kleine Jina.
Dabei hilft sicher, dass der österreichische Fernsehsender ORF die Zusammenführung begleitet hat und in den nächsten Tagen einen Beitrag ausstrahlen wird. Der Sendetermin wird – sobald bekannt – auf der TASSO-Facebook-Seite veröffentlicht.
Ohne alle beteiligten Unterstützer hätten neun Hunde wohl ihr Leben in Slowenien lassen müssen.
Acht von ihnen hat TASSO bereits wieder mit ihren Haltern zusammengebracht.
Ein Hund wartet noch darauf, ausreisen zu dürfen.
Aber auch für ihn wird es bald so weit sein.
Petra Zipp weiß: „Ohne die vielen Tierschützer, die zahlreichen Menschen, die sich in den Flüchtlingsunterkünften engagieren und die großzügigen Spender, wären diese Erfolgsgeschichten nicht möglich gewesen. Alle Halter und Tiere sind überglücklich, wieder zusammen zu sein.“
Tier und Mensch wieder zusammenbringen:
Das ist unsere Aufgabe und Mission seit über 30 Jahren.
Mit Ihrer Spende auf www.tasso.net/spende helfen Sie Tieren in Not.
Habe heute überwiesen.
Sorry
Hatte zwei Unfälle einen Arbeitsunfall und einen Autounfall.
Man hat mich wieder zusammengeflickt bin jetzt wieder fast der alte!
Scorpionlady68
06-11-2016 19:09
Streicheltermine für November 2016 sind nun online.
Scorpionlady68
05-10-2016 06:15
Das komplette Rahmenprogramm für den 6. Tier-, Natur- und Umweltschutztag finden Sie nochmals im Forum.
Scorpionlady68
01-10-2016 15:51
Herzlich willkommen im Oktober
14 taufrische Veranstaltungs-
termine des Pfötchen e.V. sind ab sofort für unsere Leser online.
Sehen wir uns ? Pfötchen drauf!
Scorpionlady68
04-09-2016 22:37
Uff...geschafft ! Trotz intensiver Vorbereitungen für unseren 6. Tier-, Natur- und Umweltschutztag - die Tierbesuchsdienst -Termine für September sind jetzt online.
Scorpionlady68
31-07-2016 20:20
Die neuen Tierbesuchsdienst- Termine für den Monat August sind online.
Scorpionlady68
01-07-2016 21:12
Daaaaanke, lieber Jürgen für den Veranstaltungshinw eis zu unserem Sommerfest.
Scorpionlady68
01-07-2016 21:11
Viele interessante Termine für die Pfötchen im Monat Juli.
Schaut doch mal vorbei, zum Beispiel beim Sommerfest oder am Infostand.
Scorpionlady68
01-06-2016 21:57
Die "taufrischen" Termine für den Monat Juni sind online.
Scorpionlady68
01-05-2016 22:08
So liebe Freunde, nun sind sie da. Die neuen Tierbesuchsdienst- Termine für den Monat Mai.
Scorpionlady68
29-04-2016 20:50
Daaaaanke, lieber Klaus.
Daaanke, liebe Dagmar .
history
22-04-2016 17:35
Happy Birthday
Daniela
Scorpionlady68
30-03-2016 20:25
Lieber Klaus, danke für deine Nachricht. Schade, dass du/ ihr nicht bei der Mitgliederversamml ung dabei sein konntet. Liebe Grüße nach Gotha.
Scorpionlady68
30-03-2016 20:21
So...und nun liebe Freunde....die neuen Tierbesuchsdienst- Termine für den Monat April sind jetzt online.
history
30-03-2016 20:10
Hallo
vergesslich wie ich bin.
Werde morgen den Mitgliedsbeitrag überweisen.